IT-Recht, Internetrecht, Internetstrafrecht
IT-Recht stellt eigentlich nur einen nicht scharf abgegrenzten Überbegriff für ein breites Spektrum an Rechtsgebieten dar. IT-Recht somit eine Querschnittsmaterie, welches eine Fülle von anderen Rechtsgebieten berührt bzw sich auf diese erstreckt, wie zum Beispiel Urheberrecht, Datenschutzrecht und E-Commercerecht, oder vertragsrechtliche Fragen. Ua kann auch das Internetstrafrecht darunter subsumiert werden.
Was versteht man unter Internetstrafrecht? Unter Internetstrafrecht werden gernell strafbare Handlungen in Verbindung mit dem Internet verstanden. Als Beispiel können Hackingdelike oder Cyber-Mobbing genannt werden.
Wir beraten Sie betreffend all der unterschiedlichen im IT-Recht auftretenden Rechtsfragen. Unsere Beratungsleistungen umfassen beispielsweise einen geplanten Markteintritt oder den laufenden Internetauftritt Ihres Unternehmens. Außerdem unterstützen wir Sie bei der Erstellung von AGB für Ihre Homepage, der Erstellung von Softwareverträgen, Lizenzverträgen etc. Auch vertreten wir Sie gerne in den Bereichen des Internetstrafrechts.