Datenschutzrecht
Das Datenschutzrecht und die damit verbundenen Rechtsmaterien stellen ein Spezialgebiet unserer Kanzlei dar. In der Informationsgesellschaft, in welcher wir leben, werden Daten immer wichtiger, somit auch deren Schutz. Das Datenschutzrecht regelt insbesondere in welcher Form und von wem personenbezogene Daten verarbeitet werden dürfen. Nachfolgende Regelungen sind in diesem Zusammenhang besonders zu beachten:
Seit dem 25.05.2018 gilt auch in Österreich die neue (EU-)Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO). Sie soll das Datenschutzrecht EU-weit vereinheitlichen. Zusätzlich wurde ua ein neues österreichisches Datenschutz (DSG) beschlossen, welches mit 25.05.2018 in Kraft getreten ist.
Die Datenschutz-Grundverordnung bringt zahlreiche Neuerungen mit sich. Beispielsweise wird von Unternehmen, die gewisse Voraussetzungen erfüllen, die Führung eines Verarbeitungsverzeichnisses und/oder die Bestellung eines internen/externen Datenschutzbeautragten verlangt. Auch die Bereitstellung eines Notfallkonzepts (data breach) wird von den Unternehmen gefordert. Es soll somit in die jeweiligen Unternehmen ein Datenschutz-Compliance-Programm eingeführt werden.
Bei Nichteinhaltung einzelner Regelungen der Datenschutz-Grundverordnung sind Strafen bis zu 20 Millionen Euro oder 4 Prozent des weltweiten Konzernumsatzes angedacht.
Unsere Kanzlei unterstützt Sie gerne bei der Umsetzung der Datenschutz-Grundverordnung in Ihrem Unternehmen. Gerne erstellen wir für Sie Löschkonzepte, Risikofolgeabeschätzungen oder Notfallpläne. Auch sind wir bereits für mehere Unternehmen als externe Datenschutzbeauftragte tätig und bieten folglich auch diese Dienstleistung (externer Datenschutzbeauftragter) gerne an. Zudem vertreten wir Sie in Verfahren vor der Datenschutzbehörde (DSB), oder in zivilrechtlichen Angelegenheiten mit datenschutzrechtlichem Bezug vor den ordentlichen Gerichten. Weitere Informationen über unsere Leistungen finden Sie unter https://www.datenschutzanwaelte.at.