Fluggastrecht
Gemäß der Verordnung (EG) Nr.261/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Februar 2004 über eine gemeinsame Regelung für Ausgleichs und Unterstützungsleistungen für Fluggäste im Fall der Nichtbeförderung und bei Annullierung oder großer Verspätung von Flügen und zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 295/91 (kurz: EU-Verordnung 261/2004 oder Fluggastrechteverordnung) stehen den Passagieren (Fluggästen) Entschädigungsleistungen unter anderen bei Flugverspätung, Flugausfall, Flugüberbuchung oder bei verspassten Anschlussflügen zu.
Stanonik Rechtsanwälte berät in diesem Zusammenhang Fluggäste bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche nach der eben genannten Fluggastrechteverordnung im Falle von Flugannullierungen, Flugverspätungen, versäumten Anschlussflügen und Umbuchungen. Ebenso vertreten wir Passagiere bei der Rückerstattung ihrer Ticketkosten und bei Gepäckverlust.