Arbeitsrecht
Das Tätigkeitsfeld unserer Kanzlei umfasst ua sämtliche Materien des österreichischen Arbeitsrechts. Natürlich unterstützen wir Sie auch in anderen Rechtsgebieten, in denen arbeitsrechtliche Fragestellungen zu klären sind.
Nachfolgend finden Sie einen kurzen Einblick in das Arbeitsrecht:
Das Arbeitsrecht ist ein Sonderprivatrecht und regelt im Wesentlichen das Verhältnis zwischen ArbeitnehmerInnen und ArbeitgeberInnen. Man spricht hierbei auch von DienstnehmerInnen und DienstgeberInnen. Aufgabe des Arbeitsrechts ist es, das ökonomische und soziale Ungleichgewicht zwischen ArbeitnehmerInnen und ArbeitgeberInnen auszugleichen. Die Rechte und Pflichten einer/eines ArbeitnehmerIn bei Begründung, Beendigung sowie im Verlauf eines Arbeitsverhältnisses werden in den einschlägigen arbeitsrechtlichen Gesetzen, wie zB im Angestelltengesetz detailliert geregelt. Die Gesetze sollen ArbeitnehmerInnen vor Übervorteilung durch ihre ArbeitgeberInnen schützen.
Ein zentrales Thema im Arbeitsrecht ist zum Beispiel das Kündigungsverfahren: Sollte eine Kündigung ausgesprochen werden, empfiehlt es sich jedenfalls zu hinterfragen, ob der Kündigungsausspruch zulässig war bzw. rechtmäßig erfolgt ist. Die Überprüfung, ob eine rechtmäßige Kündigung ausgesprochen wurde oder nicht, sollte umgehend erfolgen, weil in der Regel den ArbeitnehmerInnen 14 Tage Zeit bleiben, die Kündigung wegen zB Sozialwidrigkeit beim zuständigen Arbeits- und Sozialgericht anzufechten.
Ein weiteres wesentliches Thema ist das eigentliche Verhalten zwischen ArbeitnehmerInnen und ArbeitgeberInnen. Hierbei hört man immer wieder von sogenannten „Mobbingattacken“. Sollten sich ArbeitnehmerInnen von ihren Vorgesetzten und/oder Kollegen unfair behandelt bzw. gemobbt fühlen, empfiehlt es sich auch hier überprüfen zu lassen, ob tatsächlich Mobbing gegen sie betrieben wurde.
Gerne unterstützen wir Sie in den eben genannten arbeitsrechtlichen Themengebieten oder in anderen, mit dem Arbeitsrecht zusammenhängenden Rechtsfragen.