Mietrecht und Immobilienrecht

Unsere Kanzlei vertritt Sie in allen Bereichen des Mietrechts und des Immobilienrechts. Wir unterstützen Sie zB bei der Erstellung und/oder Durchsicht von Mietverträgen bzw Kaufverträgen oder bei der Rechtsdurchsetzung von mietrechtlichen oder eigentumsrechtlichen Ansprüchen vor Gericht oder vor einer Behörde.

Mehr zum Mietrecht und Immobilienrecht:

Mieter und Vermieter haben unterschiedliche Rechte und Pflichten, je nachdem, ob und inwieweit das Mietrechtsgesetz (MRG) oder das Allgemeine Bürgerliche Gesetzbuch (ABGB) zur Anwendung kommt. Auch beim Wohnrecht, das das Wohnungseigentumsrecht, das Mietrecht, das Immobilienrecht sowie das Verfahrensrecht in Bestandsachen umfasst, vertreten wir Sie!

Ein Schwerpunkt unserer Kanzlei liegt in der Beratung und Abwicklung von Liegenschaftskaufverträgen, insbesondere bei der Vertragserrichtung und treuhändigen Abwicklung von Immobilienverkäufen und -käufen, sei es beim Kauf Ihrer Eigentumswohnung oder dem Verkauf Ihres Hauses.