Gesellschaftsrecht

Unsere Kanzlei kann auf viele Jahre der Tätigkeit im Bereich des Gesellschaftsrechts zurückblicken und somit auf ein fundiertes Wissen zurückgreifen. Das Gesellschaftsrecht ist von großer Bedeutung im Wirtschaftsleben, denn jedem erfolgreichen Unternehmen liegt eine erfolgreiche Gesellschaft zu Grunde. Dies erfordert eine solide rechtliche Basis, bei deren Aufbau wir sie unterstützen können.

Nachfolgend finden Sie einen kurzen Einblick in das österreichische Gesellschaftsrecht:

Das Gesellschaftsrecht ist ein Sonderprivatrecht und regelt im Wesentlichen das Innen- und Außenverhältnis von Gesellschaften. Die österreichische Rechtsordnung stellt eine Reihe unterschiedlicher Gesellschaftsformen zur Verfügung. Die bestehenden Gesellschaftsformen werden vom Gesetz abschließende geregelt (numerus clausus der Gesellschaftsformen). Diese unterscheiden sich teilweise erheblich voneinander, was sich etwa in Fragen des Haftungsregimes und der Gründungsmodalitäten bemerkbar macht.

Kernbereich des Gesellschaftsrechts ist die Gestaltung des Gesellschaftsvertrages. Hier können die Gesellschafter Regelungen treffen die das Gesetz wie etwas das GmbH Gesetz nicht oder nur zum Teil vorsehen. Gerne helfen wir Ihnen die für Ihr Unternehmen passende Gesellschaftsform zu finden und beraten Sie gerne in der Ausformulierung Ihres Gesellschaftsvertrages. Durch unsere langjährige Kooperation mit auf Gesellschaftsrecht spezialisierten Notaren können wir Ihnen Gesellschaftsrecht von der Beratung über das Erstellen eines etwaigen erforderlichen Notariatsakts über die Eintragung im Firmenbuch aus „einer Hand“ bieten.