Das IT-Recht ist sein sehr allgemeiner Begriff. Unter diesen Begriff können Rechtsgebiete wie zB Urheberrecht, Datenschutzrecht, E-Commercerecht subsumiert werden.
Unsere Kanzlei vertritt Sie in allen Rechtsfragen in Verbindung mit dem IT- und Internetbereich. Gerne unterstützen wir Sie zB beim geplanten Markteintritt oder beim laufenden Internetauftritt Ihres Unternehmens. Auch für die Erstellung von AGB, Softwareverträge, Lizenzverträge etc steht Ihnen unserer spezialisiertes Team zur Verfügung.