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Wir vertreten sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber in allen Bereichen des Arbeitsrechts. Wir erstellen für Sie Arbeitsverträge und/oder helfen Ihnen, Ihre arbeitsrechtlichen Ansprüche vor Gericht durchzusetzen.

Mehr zum Arbeitsrecht:

 Das Arbeitsrecht ist ein Sonderprivatrecht, jenes der unselbstständig Erwerbstätigen (also Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen). Es besteht aus dem Arbeitsvertragsrecht, dem Arbeitsverfassungsrecht und dem Arbeitsschutz, wobei der zentrale Anknüpfungspunkt stets das Arbeitsverhältnis ist.

Aufgabe des Arbeitsrechts ist es, das ökonomische und soziale Ungleichgewicht zwischen den Arbeitnehmern und den Arbeitgebern auszugleichen. Das Arbeitsrecht beschäftigt sich etwa mit folgenden Fragen: Kündigung, Abfertigung, An/Abmeldung von Mitarbeitern, Franchising, Urlaub Arbeitnehmerschutz, Arbeitsinspektorat, Lehre,  Arbeitsplatzevaluierung, Aus-/Weiterbildung, Beendigung Arbeitsverhältnis, Saisoniers, Beschäftigungsformen, fristlose Entlassung, Betriebliche Versicherung, Betriebsauflösung, Betriebsgründung, Betriebsübernahme, Dienstreise, Teilzeit, sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz, Arbeitsplatzergonomie, Mobbing, Ferialpraxis,  Dienstverhinderung, Gleitzeit, Urlaubsgeld, befristetes Dienstverhältnis, Teilzeit, Vollzeit, Nebenerwerb, Karenz, Krankmeldung, Kollektivvertrag, Betriebsvereinbarung, Betriebsrat, Arbeitslosengeld, Überstunden, etc.

Die Rechte und Pflichten eines Arbeitnehmers bei Begründung, Beendigung sowie im Verlauf eines Arbeitsverhältnisses werden in den einschlägigen arbeitsrechtlichen Gesetzen detailliert geregelt. Die Gesetze sollen Arbeitnehmer vor Übervorteilung durch ihren Dienstgeber schützen.

Informieren Sie sich beim Eintritt in ein neues Arbeitsverhältnis über die Pflichten Ihres Arbeitgebers. Es empfiehlt sich daher jeden Diensttvertrag,  freien Dienstvertrag oder Werkvertrag prüfen zu lassen. Bei der Frage, wie ein Arbeitsverhältnis zu qualifizieren ist, kommt es nämlich nicht darauf an, wie der Arbeitsvertrag benannt wird sondern auf die tatsächliche Ausgestaltung der Tätigkeit. Häufig verfügen Arbeitnehmer über den gesamten Schutz des Arbeitsrechtes obwohl sie offiziell gar keine Dienstnehmer sind.