Unter Zivilrecht bzw Privatrecht werden im Allgemeinen Lebenssachverhalte verstanden, bei denen sich zwei Privatpersonen gegenüberstehen. Teilbereiche des allgemeinen Privatrechtes (Bürgerlichen Rechtes) sind zB das Personenrecht, Familienrecht, Eherecht, Sachenrecht, Schuldrecht.
Unsere Kanzlei hilft Ihnen, Ihre Ansprüche in Zivilrechtssachen außergerichtlich bzw vor Gericht durchzusetzen.